Internetrecht: Stalking im Netz – Wie die Täter vorgehen und was Opfer hiergegen machen können
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Das so genannte Cyber-Salking treibt
immer bizarrere Blüten. Das Internet bietet vielfältige Möglichkeiten, Personen
nachzustellen. Leicht kann man die Identität eines anderen annehmen und so das
Opfer täuschen. Die Rechtsanwälte von ilex beraten Opfer von
Cyber-Stalkingattacken und setzen deren Ansprüche durch. Der Artikel führt in die
Problematik ein und zeigt Handlungsmöglichkeiten auf.
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Rache an der Ex oder Rache am Ex sind verboten
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Bei einer Trennung gehen manche Paare im Streit auseinander. Manchmal bewegt gekränkte Eitelkeit den einen Partner dazu, kompromittierende Fotos oder sonstige private Information im Internet zu veröffentlichen und zu verbreiten. Wird der Verführung durch das Internet als einem weltweit abrufbaren Darstellungspodium nachgegeben, kann dies weitreichende Konsequenzen für die Betroffenen haben, die kein Einverständnis zur Verbreitung ihrer personenbezogene Bilder und Daten erteilt haben. Schädliche Informationen über Personen zu veröffentlichen sind verboten.
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Passagen aus Strafakten dürfen nicht veröffentlicht werden
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Besteht der begründete Verdacht, dass eine Person gegen ein Strafgesetz verstoßen hat, so wird die Staatsanwaltschaft und ein Strafgericht tätig. Doch ob er wirklich eine Straftat begangen wurde, wird erst durch ein rechtskräftiges Strafurteil entschieden, da prinzipiell auch ein Freispruch möglich ist. Da dies dauern kann, gibt es das verfassungsrechtlich garantierte Prinzip der Unschuldsvermutung. Bis dahin werden die Ermittlungsergebnisse in einer Ermittlungsakte gesammelt, in die beispielsweise der Anwalt des Strafverletzten Einsicht erhält. Was aber passiert, wenn diese sensiblen Daten missbraucht werden, beispielsweise durch eine Veröffentlichung im Internet? Diesen Fall hatte das Landgericht Mannheim zu entscheiden.
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Rechtsschutz im Internet: Start von saubereweste.de
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Im Juni 2008 gründeten der Medieninformatiker und Internetproducer Benjamin Kleber, Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte (www.dr-schulte.de) und Rechtsanwalt Ulrich Schulte am Hülse, Partner einer u.a. auf IT-Recht spezialiserten Kanzlei (www.ilex-recht.de), die SaubereWeste.de.
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Fotos und Filme im Internet - Rache an der Ex ist verboten
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Fotos und Filme im Internet - Rache an der Ex ist verboten: der Fernsehsender Sat 1 strahlte am 20. Mai 2008 um 22.15 Uhr den Beitrag „Rache an der Ex-Freundin im Internet“ aus, bei dem auch der regelmäßige Autor der Sauberen Weste , Herr Dr. Thomas Schulte, interviewt wurde. Der Fernsehsender berichtete von einer jungen Frau, die von ihrem vormaligen Lebenspartner bei sexuellen Handlungen gefilmt wurde. Diese einvernehmlich angefertigten Aufzeichnung stellte der ehemalige Lebenspartner nach Beendigung des Näheverhältnis in das Internet, um der jungen Frau zu schaden.
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