Identitätsmissbrauch auf Handelsplattformen im Internet
Das
Bundeskriminalamt in Wiesbaden verzeichnete für das Jahre 2009 rund 6.800
Straftaten unter dem Oberbegriff des Identitätsmissbrauchs. Davon entfallen
2.923 Straftaten (rund 43 %) auf die Fälle des Abgreifens von Kontozugangsdaten
im Online-Banking (Phishing). Die leicht überwiegende Mehrzahl der Straftaten
(rund 57 %) entfällt auf die übrigen Fälle des Identitätsmissbrauchs; etwa das
sogenannte „Carding“, d.h. das Abgreifen von Daten auf EC-Karten, ggf.
in Kombination mit dem körperlichen Diebstahl der Karten und deren
missbräuchlicher Einsatz, sowie alle sonstigen Fälle des Identitätsmissbrauchs
beim Nutzen von Zugangsdaten in diversen Portalen und Shop-Systemen. Ilex
Rechtsanwälte & Steuerberater hat sich auf die damit zusammenhängenden
Rechtsfragen spezialisiert. Grund genug dem aktuellen Trend der Entwicklung
außerhalb des klassischen Abgreifens von Zugangsdaten im Online-Banking einmal
nachzuspüren.
Grenzüberschreitender e-Commerce zwischen Deutschland und der Schweiz
Wie kaum ein anderes Medium hat das
Internet neue Impulse für den Handel mit Waren im grenzüberschreitenden
Rechtsverkehr ausgelöst. Ein klassisches Beispiel für grenzüberschreitende
Transaktionen weltweit ist die eBay-Handelsplattform, die von der in Luxemburg
ansässigen eBay Europe S.à.r.l. betrieben und von Verkäufern aus fast allen
Teilen der Welt genutzt wird. Da in Teilen der Schweiz und in Österreich
ebenfalls deutsch gesprochen wird und insofern keine Sprachbarrieren für den
grenzüberschreitenden Warenverkehr überwunden werden müssen, ist es kein
Wunder, dass sich viele deutsche Online-Shops und Online-Portale nicht bloß an
Kunden in Deutschland, sondern auch an Kunden im nahegelegenen Ausland wenden.
Auch umgekehrt wenden sich schweizerische Gesellschaften gerne an Kunden in
Deutschland. Da Shop- und Portal-Betreiber im Internet eine erhebliche Anzahl
von rechtlichen Regeln zu beachten haben, stellt sich in diesen Fällen die
Frage, welche rechtlichen Vorschriften welchen Landes im Einzelfall von den
Betreibern zu erfüllen sind? Ilex Rechtsanwälte & Steuerberater ist dieser
Frage einmal am Beispiel des grenzüberschreitenden e-Commerce zwischen
Deutschland und der Schweiz nachgegangen.
Filesharing: Urteil des BGH in Sachen unzulässiger Verwendung von Tauschbörsen
Das langersehnte Urteil des
Bundesgerichtshofes vom 12. Mai 2010 nimmt zu vielen Fragen der
widerrechtlichen Verwendung von Tauschbörsen Stellung. Es zeigt sich, dass
wesentliche Argumente der Abmahnkanzleien nicht greifen. ilex zeigt auf, welche
Konsequenz die Entscheidung des Bundesgerichtshofes in der Praxis hat.
Wer Bilder zur Präsentation seiner Internetseite angefertigt hat, möchte mitunter wissen, wo diese Bilder ohne Kenntnis des Inhabers der Bildrechte im Internet zu finden sind. Immer wieder stellen die Inhaber von Bildrechten nämlich fest, dass sie die von ihnen angefertigten Bilder nur mühsam wiederfinden. Einmal ins Netz gestellt, verbreiten sich Bilder einerseits auf ungeahnten Wegen und sind kaum mehr aufzufinden. Grund genug, einmal zu beschreiben, auf welche Art und Weise man seine Bilder im Internet markieren und später wieder auffinden kann.
Cyberstalking: Rechtsschutzmöglichkeiten gegen Beleidigungen im Netz
Allein die deutsche eBay Plattform hat nach eigenen Angaben 14,5 Millionen aktive Mitglieder (Stand März 2008). Hier wird alle zwei Sekunden ein Kleidungsstück verkauft und im Anschluss daran meist eine Bewertung des Verkäufers abgegeben. Die bekannte Studentenplattform StudiVZ hat derzeit circa 9 Millionen Mitglieder. Städte und Gemeinden, Unternehmen und Verbände und sogar Privatleute, jeder präsentiert sich und seine Meinung im Internet. Somit steht fest: Was in der realen Welt den Strafgesetzgeber bereits zu einem Handeln veranlasste (§ 238 Strafgesetzbuch: „strafbare Nachstellung eines anderen Menschen“), gewinnt nun auch in der virtuellen Welt mehr und mehr an Bedeutung: das Cyberstalking. Betroffene werden dabei über das Internet verunglimpft. Gerade Unternehmer und Freiberufler sind aber von einem guten Ruf abhängig. Umso wichtiger sind Rechtschutzmöglichkeiten hiergegen. Über einen solchen Fall des Cyberstalkings hatte das Brandenburgische Oberlandesgericht zu entscheiden.