Fall 1: Erschwertes New Placement wegen Negativschlagzeilen
Die Ausgangssituation
Herr K. war Vorstandsmitglied in einer nichtbörsennotierten Aktiengesellschaft. Interne Meinungsverschiedenheiten und Veruntreuungsvorwürfe führten zu folgender Schlagzeile in der Online-Ausgabe einer Tageszeitung: „Vorstand K. muss gehen – Staatsanwaltschaft ermittelt“. Auch wenn jegliche Vorwürfe entkräftet wurden, blieb die Schlagzeile online. Herr K., der auf der Suche nach einem neuen Posten war, hatte ein Problem: Wer seinen Namen googelte, fand auf Position 1 den entsprechenden Artikel. Schnell stellte Herr K. fest, dass sich dies sehr ungünstig auf seine beruflichen Perspektiven auswirkte. Und damit nicht genug: Auch seine Ehefrau und die Kinder wurden im privaten Bereich mit dem Fall konfrontiert, was zu einer hohen Belastung der gesamten Familie führte.
Die Lösung: Reputation-Management-Maßnahmen
Eine Löschung ist vor allem bei Presseartikeln schwierig und auch nicht immer ratsam. Denn zum einen sind entsprechende Bemühungen sehr selten erfolgreich. Zum anderen bergen sie das Risiko eines größeren Imageschadens, wenn der Löschungsantrag bekannt wird. Wir erreichten, dass der Artikel überarbeitet wurde und ein Update entsprechend der Ermittlungsergebnisse erhielt. Da der Titel jedoch beibehalten wurde, setzen wir zusätzlich auf Maßnahmen der Verdrängung. Das bedeutet, es wurden Webseiten, Social-Media-Profile und Interviews veröffentlicht, die Herrn K. als Protagonisten führten. Durch konsequente Suchmaschinenoptimierung wurde der Presseartikel von der ersten Google-Ergebnisseite verdrängt. Herr K. bekleidet mittlerweile wieder einen Vorstandsposten.