Persönliche Beratung
Online Reputation Management Agentur

Wie Reputation Management funktioniert

Der Ruf von Personen und Unternehmen im Internet muss geschützt und verteidigt werden. Mit unseren Referenzbeispielen möchten wir Ihnen einen Einblick in unsere Arbeitsweise und deren Ergebnisse geben. Reputation Management erfordert ein Höchstmaß an Diskretion, weswegen wir Ihnen im Weiteren drei leicht abgewandelte und anonymisierte Fälle aus unserer Praxis präsentieren.

Fallbeispiele

Fall 1: Erschwertes New Placement wegen Negativschlagzeilen

Die Ausgangssituation

Herr K. war Vorstandsmitglied in einer nichtbörsennotierten Aktiengesellschaft. Interne Meinungsverschiedenheiten und Veruntreuungsvorwürfe führten zu folgender Schlagzeile in der Online-Ausgabe einer Tageszeitung: „Vorstand K. muss gehen – Staatsanwaltschaft ermittelt“. Auch wenn jegliche Vorwürfe entkräftet wurden, blieb die Schlagzeile online. Herr K., der auf der Suche nach einem neuen Posten war, hatte ein Problem: Wer seinen Namen googelte, fand auf Position 1 den entsprechenden Artikel. Schnell stellte Herr K. fest, dass sich dies sehr ungünstig auf seine beruflichen Perspektiven auswirkte. Und damit nicht genug: Auch seine Ehefrau und die Kinder wurden im privaten Bereich mit dem Fall konfrontiert, was zu einer hohen Belastung der gesamten Familie führte.

Die Lösung: Reputation-Management-Maßnahmen

Eine Löschung ist vor allem bei Presseartikeln schwierig und auch nicht immer ratsam. Denn zum einen sind entsprechende Bemühungen sehr selten erfolgreich. Zum anderen bergen sie das Risiko eines größeren Imageschadens, wenn der Löschungsantrag bekannt wird. Wir erreichten, dass der Artikel überarbeitet wurde und ein Update entsprechend der Ermittlungsergebnisse erhielt. Da der Titel jedoch beibehalten wurde, setzen wir zusätzlich auf Maßnahmen der Verdrängung. Das bedeutet, es wurden Webseiten, Social-Media-Profile und Interviews veröffentlicht, die Herrn K. als Protagonisten führten. Durch konsequente Suchmaschinenoptimierung wurde der Presseartikel von der ersten Google-Ergebnisseite verdrängt. Herr K. bekleidet mittlerweile wieder einen Vorstandsposten.

— Fall 1
Erschwertes New Placement wegen Negativschlagzeilen

Fall 2: Rufschädigung durch Ex-Mitarbeiter – ein Unternehmen in der Bredouille

Die Ausgangssituation

Die Gastronomie-Unternehmerin Frau A. kündigte der Mitarbeiterin Frau L. aufgrund mangelnder Zuverlässigkeit zum Ende der Probezeit. Frau L. reagierte darauf sehr ungehalten und machte Ihrem Zorn sodann im Internet Luft. In unterschiedlichen Foren beschrieb Sie größtenteils unwahre Szenarien aus ihrem Arbeitsalltag. Dazu gehörte unter anderem die Behauptung, dass Lebensmittel auf Anweisung von Frau A. nicht sachgemäß gelagert und gekühlt wurden. Darauf wurde eine Boulevard-Zeitung aufmerksam und veröffentlichte sogar ein Interview mit Frau L. Den Betrieb stellten die Negativ-Schlagzeilen vor große Schwierigkeiten. Der Imageschaden führte zu deutlichen Umsatzeinbußen und schnell standen Arbeitsplätze auf dem Spiel.

Die Lösung: Löschung und Verdrängung

Frau A. ging strafrechtlich gegen das Verhalten ihrer Ex-Mitarbeiterin vor. Darüber hinaus wollte sie Ihren Ruf im Internet mit gezieltem Reputation Management wiederherstellen. Zusätzlich zu mehreren Löschungsanträgen wurden neue, positive Suchergebnisse zum Betrieb und zu Frau A. geschaffen – denn beide Namen waren durch das Vorgehen von Frau L. in Mitleidenschaft gezogen. Die Löschungsanträge hatten in zwei Fällen Erfolg. Ein weiterer Foren-Eintrag blieb zunächst bestehen, wurde jedoch von der ersten Google-Ergebnisseite zum Suchbegriff „Restaurant A“ verdrängt und nach Verurteilung von Frau L. wegen Verleumdung ebenfalls gelöscht. Die Verdrängung der Negativ-Einträge gelang durch das Schaffen positiver Suchergebnisse – einer Kombination aus Suchmaschinenoptimierung, Content-Marketing und Social-Media-Marketing. Aus taktischen Gründen wurde bei der Boulevard-Zeitung nicht direkt eine Löschung beantragt. Der betreffende Artikel konnte allerdings zunächst erfolgreich verdrängt werden und wurde nach Verurteilung von Frau L. sowie auf unser Hinwirken aus dem Archiv des Publishers gelöscht.

— Fall 2
Rufschädigung durch Ex-Mitarbeiter – ein Unternehmen in der Bredouille

Fall 3: Keine Prospekthaftung – wenn enttäuschte Anleger das Image schädigen

Die Ausgangssituation

Herr B. hatte bei der Privatbank S. AG in ein Fonds-Produkt investiert. Als die erhofften Renditen ausblieben, sah er den Grund in der vermeintlich schlechten Beratung und suchte einen Rechtsanwalt auf. Herrn B. gelang es mit Unterstützung der beauftragten Kanzlei, weitere Anleger ausfindig zu machen. Die Betroffenen gingen gegen die Prospektverantwortlichen der S. AG vor – mit dem Ziel, Schadenersatzansprüche aus Prospekthaftung geltend zu machen. Darüber berichteten nicht nur zahlreiche Anleger-Portale, es wurde auch in mehreren Foren darüber diskutiert. Der S. AG entstand ein erheblicher Imageschaden, der auch nicht dadurch abgewendet werden konnte, dass die Kläger selbst in letzter Instanz keinen Titel erwirken konnten. Personen, die bei Google nach der Bank suchten, fanden auf vier der ersten fünf Suchergebnisse entsprechende Einträge.

Die Lösung: Positive Suchergebnisse schaffen

Im Rahmen eines ganzheitlichen Reputation Managements wurden unterschiedliche Maßnahmen eingeleitet, um positive Suchergebnisse zu der S. AG zu schaffen. Suchmaschinenoptimierung, Content- und Social-Media-Marketing sorgten dafür, dass die erste Google-Ergebnisseite keine der negativen Einträge mehr anzeigt. Das hat den positiven Nebeneffekt, dass die S. AG mehrere neue Informationsplattformen schuf, auf denen sich Kunden und potenzielle Anleger umfassend zu unterschiedlichen Finanzthemen informieren können. Für zwei unsachliche Foreneinträge wurde zudem eine Löschung beantragt und erreicht.

— Fall 3
Keine Prospekthaftung – wenn enttäuschte Anleger das Image schädigen

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